Gutshof oder Rittergut – eine Begriffserklärung
In der Landschaft der Gutshöfe kursieren verschieden Bezeichnungen, wie Gutshof, Rittergut, Lehngut, Freigut, Klostergut, Domäne und Allodialgut. Auch wenn alle landwirtschaftliche Großbetriebe waren, so sind ihre Entstehung, Rechtsformen und Vorrechte verschieden.Gutshof bezeichnet ein größeres landwirtschaftliches Anwesen, meist als herrschaftlicher Besitz. Es wird oft auch nur als Gut oder Domäne bezeichnet und kann auch ein Bauerngut sein. Der Begriff Gutshof kann somit als Oberbegriff angesehen werden. weiterlesen »