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Leipziger Persönlichkeiten – Johannes Galliculus

Die auch als Gründungsurkunde der Thomasschule geltende am 20. März 1212 besiegelte Gründungsurkunde des Augustiner-Chorherrenstifts zu St. Thomas

Die auch als Gründungsurkunde der Thomasschule geltende am 20. März 1212 besiegelte Gründungsurkunde des Augustiner-Chorherrenstifts zu St. Thomas

Johannes Galliculus wurde um 1490 wahrscheinlich in Dresden geboren. 1505 schrieb sich ein Johannes Hennel aus Dreßden an der Universität Leipzig ein. Der der Name Galliculus ist die latinisierte Form von Hennel oder Hähnel, so dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Johannes Galliculus handelt.

Über sein Leben ist fast nichts bekannt. Der Leipziger Humanist Christoph Hegendorf schreibt in seinen Veröffentlichungen, dass Johannes Galliculus um das Jahr 1520 und danach als Musiker in Leipzig gewirkt hat. In seiner Schrift „Encomium sobrietatis“ 1521) hat Hegendorf Galliculus neben dem Wittenberger Verleger Georg Rhau als seinen Freund bezeichnet. In Leipzig erschien im Jahr 1520 das kleine Lehrbuch „Isagoge de compositione cantus“ von Johannes Gallicus. Über den weiteren Lebensweg von Johannes Galliculus gibt es keine Informationen.

Johannes Galliculus komponierte. Mehrere seiner Werke sind in Sammeldrucken von Georg Rhau erschienen. Einige seiner Kompositionen sind handschriftlich überliefert. Durch die Zusammenarbeit mit Georg Rhau nimmt Johannes Galliculus in der lateinischen Kirchenmusik der frühen Reformationszeit eine bedeutende Stellung ein. Besonders die erste seiner beiden Ostermessen, in der das Lied „Christ ist erstanden“ verarbeitet wird, kann als ausgesprochene Neuerung bezeichnet werden. Ebenso bedeutsam ist Galliculus´ „Passio Domini nostri Jesu Christi secundum Marcum“. Die Popularität der Kompositionen von Johannes Galliculus schlägt sich auch in der großen Zahl ihrer Abschriften des 16. Jahrhunderts nieder.

Vermutlich ab 1520 war Johannes Galliculus Thomaskantor in Leipzig. Er starb nach 1520 möglicherweise in Leipzig.

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Bildquelle: Autor/-in unbekannt – Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden http://www.sanktgeorg.de/

Von Kaiser Otto IV. auf dem Frankfurter Reichstag am 20. März 1212 besiegelte Gründungsurkunde des Augustiner-Chorherrenstifts zu St. Thomas in Leipzig und seines Hospitals St. Georg („Spittal sente Jorgen“). Diese Urkunde gilt ebenfalls als Gründungsurkunde der zum Stift gehörenden Klosterschule und ihres Knabenchores, obwohl in der Urkunde nur die Gründung eines namenlosen Klosters und Hospitals (monasterium et hospitale) bestätigt wird und das eigentliche Gründungs- oder Stiftungsdatum fehlt. Die Vergangenheitsform fundavit et dotavit („begründet und beschenkt“) besagt nur, dass die Gründung bei Ausfertigung der Urkunde schon stattgefunden hatte. Eine Kirche, eine Schule oder ein Chor werden in der Urkunde nicht erwähnt.

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Autor: Mirko Seidel am 5. Mrz 2023 15:59, Rubrik: Persönlichkeiten, Stadt Leipzig, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,


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