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Unser Leipzig – unsere Geschichte

Wer wurde Bürger?

Das Alte Rathaus am Leipziger Markt - Ausdruck des Leipziger Bürgerstolzes

Das Alte Rathaus am Leipziger Markt – Ausdruck des Leipziger Bürgerstolzes

Im Mittelalter waren Bürger Bewohner einer befestigten Stadt mit eigenem Stadtrecht. Bürger unterschieden sich vom einfachen Einwohner durch besondere Bürgerrechte – Privilegien und Besitz.

Das Wort Bürger leitet sich vom althochdeutschen burga für Schutz ab. Das spätlateinische burgus steht für kleine Befestigungsanlagen. Als Burgen im weiteren Sinne wurden auch befestigte Ortschaften bezeichnet. Bürger in diesem Sinne waren die wehrpflichtigen Bewohner solcher Orte. Im Wort Burg steckt das Verb bergen, was in der Frühgeschichte die Flucht auf den Berg meint.

Der Erwerb des Bürgerrechts in Leipzig war an mehrere Bedingungen geknüpft. Auswärtige mussten ihre freie und ehelichen Geburt nachweisen, musste versichern, dass gegen sie keine Klagen anhängig waren und mussten sich innerhalb eines Jahres in Leipzig niederlassen und einen eigenen Haushalt führen, was in der Regel mit dem Erwerb eines Hauses verbunden war. Regelmäßig musste der Bürgereid abgelegt und das Bürgergeld gezahlt werden.

Kleidung im Mittelalter

Kleidung im Mittelalter

Wer Bürger wurde, durfte seiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen und am städtischen Gemeineigentum teilhaben. Der Bürger hatte aber auch Pflichten. So musste er Steuern und Abgaben zahlen, sich an der Verteidigung der Stadt, dem Wach- und Feuerschutz beteiligen, persönlich oder finanziell. Er musste die Gesetze der Stadt und die städtische Gerichtsbarkeit anerkennen. Die Höhe des Bürgergeldes richtete sich nach den finanziellen Verhältnissen des künftigen Bürgers und konnte wenige Groschen bis zu stattlichen 15 Gulden betragen. Alternativ konnte man auch Arbeitsleistungen erbringen. 1495 ließ der Rat der Stadt anstelle des Bürgergeldes ein Stück Straße auf Kosten des neuen Bürgers pflastern.

Bürger konnten auch von den Pflichten befreit werden. 1469 förderte der Rat das Tuchmacherhandwerk, indem er mehrere Meister auch Rochlitz und Zwickau als Bürger aufnahm und ihnen das Bürgergeld erließ, sie für vier Jahre von der Grundsteuer befreite und ihnen die Heerfahrtspflicht erließ. Auch Ärzte oder Juristen wurde das Bürgergeld entlassen, so auch Dr. Heinrich Stromer aus Auerbach im Jahr 1519.

Söhne der in Leipzig ansässigen Bürger wurden automatisch Bürger der Stadt ohne Bürgergeld entrichten zu müssen.

Wer Leipzig dauerhaft verließ oder wer sich schwerer rechtlicher Verfehlungen schuldig machte, verlor das Bürgerecht. So traf es 1468 auch den Bäcker Veit auf der Hallischen Brücke, weil er zu kleine Brote gebacken hatte.

Frauen verfügten formal nicht über das Bürgerrecht, konnten aber bei längerer Abwesenheit oder nach dem Tod ihres Mannes weitgehend selbstständig handeln. Vor Gericht und für manche Rechtsgeschäfte benötigten sie aber einen männlichen Vormund. Der größte Teil der Stadtbevölkerung Leipzigs hatte kein Bürgerrecht – Frauen, Kinder, Gesellen, Knechte und Mägde, Geistliche sowie Insassen der Stifte und Klöster.

Ausgenommen von den Rechten und Pflichten der Bürger waren die Besitzer der Freihäuser, landesherrliche Beamte, Juden und zeitweise in Leipzig lebende Gäste sowie Angehörige der Universität.

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Bildquellen: Kleidung im Mittelalter: Brockhaus Enzyklopädie, 14. Auflage (1902)

Quelle:
www.wikipedia.de
Enno Bünz (Hrsg.): Geschichte der Stadt Leipzig, Band 1 VOn den Anfängen bis zur Reformation, Leipziger Universitätsverlag, Leipzig, 2015

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Autor: Mirko Seidel am 5. Sep 2021 08:49, Rubrik: Geschichte & Geschichten, Stadt Leipzig, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,


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